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Die Richtlinie 2008/98/EG enthält die wichtigsten Grundsätze der Abfallbewirtschaftung, darunter das Verursacherprinzip und die Abfallhierarchie, mit der Wiederverwendung und Recycling von Abfall Vorrang vor anderen Arten der Abfallverwertung und -entsorgung erhalten und die die Einrichtung von Systemen für die getrennte Sammlung von Abfällen erforderlich macht. Darüber hinaus ist das Konzept der erweiterten Herstellerverantwortung ein Leitgrundsatz des Abfallrechts der Union, auf dessen Grundlage die Hersteller während des gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte für deren Auswirkungen auf die Umwelt verantwortlich sind. Diese Verpflichtungen gelten auch für die Bewirtschaftung von Abfällen von Schiffen.
falls Abfälle erzeugt werden, werden sie entsprechend der Prioritätenfolge und im Einklang mit der Richtlinie 2008/98/EG zur Wiederverwendung vorbereitet,…
Die Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle legt den Rechtsrahmen für den Umgang mit Abfällen in der…
Das Verursacherprinzip gilt als Leitsatz auf europäischer und internationaler Ebene. Abfallerzeuger und Abfallbesitzer sollten die Abfälle so bewirtschaften,…
Die in der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegte Abfallhierarchie ist als Prioritätenfolge anzuwenden, was die…
Die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates trägt dazu bei, die Union dem Ziel einer „Recycling-Gesellschaft“ näher zu bringen, indem…
Diese Richtlinie sollte maßgeblich dazu beitragen, dass im Zusammenhang mit Häfen und der Bewirtschaftung von Abfällen von Schiffen die wichtigsten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.