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Ziel dieser Richtlinie ist es, an dem Rahmenbeschluss 2009/315/JI die Änderungen vorzunehmen, die für einen effizienten Austausch von Informationen über Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen über ECRIS erforderlich sind. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Verurteilungen Informationen über die Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeiten der verurteilten Person beigefügt werden, soweit die Mitgliedstaaten über diese Informationen verfügen. Mit dieser Richtlinie werden auch Verfahren zur Beantwortung von Auskunftsersuchen eingeführt, wird gewährleistet, dass ein von einem Drittstaatsangehörigen angeforderter Auszug aus dem Strafregister um Informationen aus anderen Mitgliedstaaten ergänzt wird, und sieht die für den Betrieb des Informationsaustauschsystems erforderlichen technischen Änderungen vor.
Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen Informationen aus den Strafregistern zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.…
Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen Informationen aus den Strafregistern zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.…
Drittstaatsangehörige sollten das Recht haben, schriftliche Auskunft über die eigenen Strafregisterinformationen gemäß dem Recht des Mitgliedstaats, in dem sie…
wird ein dezentrales Informationstechnologiesystem, das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS), für den Austausch von Informationen über…
Ein besserer Austausch von Informationen zu Verurteilungen sollte den Mitgliedstaaten die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI erleichtern, dem zufolge…
Zur Abhilfe sollte ein System eingerichtet werden, mit dem die Zentralbehörde eines Mitgliedstaats umgehend und effizient feststellen kann, welche anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.