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Die Verordnung (EU) 2019/816 wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 wird folgender Buchstabe angefügt: „c) werden die Bedingungen festgelegt, unter denen das ECRIS-TCN durch die Speicherung von Identitätsdaten, Reisedokumentendaten und biometrischen Daten in dem CIR zur Erleichterung und Unterstützung bei der korrekten Identifizierung von im ECRIS-TCN erfassten Personen unter den Voraussetzungen und für die Zwecke des Artikels 20 der Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates beiträgt.
Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt für die Verarbeitung von Identitätsangaben zu in Mitgliedstaaten verurteilten Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen solche Verurteilungen ergangen sind. Mit Ausnahme von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii gelten die für Drittstaatsangehörige geltenden Bestimmungen dieser Verordnung auch für Unionsbürger, die auch die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzen und in den Mitgliedstaaten verurteilt worden sind. Diese Verordnung dient auch zum Zwecke der Erleichterung und Unterstützung bei der korrekten Identifizierung von Personen gemäß dieser Verordnung und der Verordnung (EU) 2019/818.“.
Artikel 3 wird wie folgt geändert:
Nummer 8 wird gestrichen.
Die folgenden Nummern werden eingefügt
„CIR“ den durch Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/818 eingerichteten gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten;
„ECRIS-TCN-Daten“ sämtliche Daten, die gemäß Artikel 5 im Zentralsystem und im CIR gespeichert sind;
„ESP“ das durch Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/818 eingerichtete Europäische Suchportal.“.
Artikel 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) ein Zentralsystem;“
Folgender Buchstabe wird eingefügt: „aa) das CIR;“;
Folgender Buchstabe wird angefügt: „e) einer Kommunikationsinfrastruktur zwischen dem Zentralsystem und den zentralen Infrastrukturen des ESP und des CIR .“.
Artikel 5 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 erhält der Einleitungssatz folgende Fassung:
Folgender Absatz wird eingefügt:
Artikel 8 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
In Artikel 9 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 werden die Wörter „in das ECRIS-TCN“ durch die Wörter „in das Zentralsystem und in das CIR“ ersetzt.
In den Absätzen 2, 3 und 4 werden die Wörter „im Zentralsystem“ durch die Wörter „im Zentralsystem und im CIR“ und die Wörter „aus dem Zentralsystem“ durch die Wörter „aus dem Zentralsystem und aus dem CIR“ ersetzt.
Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe j wird gestrichen.
In Artikel 12 Absatz 2 werden die Wörter „im Zentralsystem“ durch die Wörter „im Zentralsystem und im CIR“ ersetzt.
In Artikel 13 Absatz 2 werden die Wörter „des Zentralsystems“ durch die Wörter „des Zentralsystems, des CIR“ und die Wörter „dem Zentralsystem“ durch die Wörter „dem Zentralsystem und dem CIR“ ersetzt.
In Artikel 21 Absatz 2 werden die Wörter „das Zentralsystem“ durch die Wörter „das Zentralsystem und den CIR“ ersetzt.
Artikel 24 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Folgender Absatz wird angefügt:
Artikel 32 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
In Artikel 33 Absatz 1 werden die Wörter „des Zentralsystems“ durch die Wörter „des Zentralsystems und des CIR“ ersetzt.
Artikel 41 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
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