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Das Recht von Begünstigten regulierter Preise, ohne Mehrkosten individuelle intelligente Zähler zu erhalten, sollte die Mitgliedstaaten, in welchen keine Infrastruktur für intelligente Zähler vorhanden ist, weil die Kosten-Nutzen-Analyse zur Einführung intelligenter Messsysteme negativ war, nicht daran hindern, die Funktionen intelligenter Messsysteme zu verändern.
Wurde die Einführung intelligenter Messsysteme im Rahmen der in Artikel 19 Absatz 2 genannten Kosten-Nutzen-Analyse negativ bewertet und nicht systematisch…
Die Mitgliedstaaten, die die Einführung intelligenter Messsysteme vorantreiben, stellen sicher, dass die Endkunden unter Berücksichtigung der langfristigen…
es muss sichergestellt sein, dass gemäß den Artikeln 19 und 21 alle Begünstigten solcher staatlichen Eingriffe einen Anspruch darauf haben, dass ihnen…
Die Mitgliedstaaten, die intelligente Messsysteme nicht systematisch einführen, sollten den Verbrauchern die Möglichkeit geben, auf Verlangen und zu fairen und…
Entscheidungen auf nationaler Ebene über die Einführung intelligenter Messsysteme sollten nach wirtschaftlichen Erwägungen erfolgen können. Bei diesen…
Um die aktive Teilnahme der Verbraucher an den Energiemärkten voranzubringen, sollten die von den Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet einzuführenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.