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Öffentliche Eingriffe in die Festsetzung der Stromversorgungspreise sollten nicht zu einer direkten Quersubventionierung zwischen verschiedenen Kundenkategorien führen. Nach diesem Grundsatz dürfen Preissysteme nicht ausdrücklich vorsehen, dass bestimmte Kundenkategorien die Kosten von Preiseingriffen, die andere Kundenkategorien betreffen, tragen. Beispielsweise sollten Preissysteme, in denen Kosten von Versorgern oder anderen Betreibern diskriminierungsfrei getragen werden, nicht als direkte Quersubventionierung gelten.
sie dürfen nicht zu einer direkten Quersubventionierung zwischen Kunden, die zu Preisen des freien Marktes beliefert werden, und Kunden, die zu regulierten…
Jegliche Einnahmen — oder der entsprechende finanzielle Gegenwert dieser Einnahmen — aus direkten Preisstützungssystemen in Form von zweiseitigen…
werden den Empfängern einer bestimmten Systemdienstleistung mit dem Ziel berechnet, die Quersubventionierung zwischen Netznutzern innerhalb und/oder außerhalb…
Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen in Form der Festsetzung der Stromversorgungspreise sollten, ohne den Grundsatz der offenen Märkte zu umgehen, unter klar…
Netzbetreiber sollten nicht Eigentümer von Energiespeicheranlagen sein bzw. diese Anlagen nicht errichten, verwalten oder betreiben. Nach dem neuen…
Die Mitgliedstaaten sollten bei der Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen für die Elektrizitätsunternehmen zur Verfolgung von Zielen von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.