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Mit dem Beschluss 96/409/GASP der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten wurde ein einheitlicher Rückkehrausweis geschaffen, der Unionsbürgern im Hoheitsgebiet der Länder, in denen der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit die betreffenden Bürger besitzen, keine ständige diplomatische oder konsularische Vertretung unterhält, ausgestellt werden kann. Es ist nunmehr notwendig, die Bestimmungen des genannten Beschlusses zu aktualisieren und ein modernisiertes und sichereres Format für den EU-Rückkehrausweis festzulegen. Es sollte für Kohärenz zwischen den spezifischen Bedingungen und Verfahren für die Ausstellung eines EU-Rückkehrausweises und den allgemeinen Vorschriften über den konsularischen Schutz gemäß der Richtlinie (EU) 2015/637 gesorgt werden, da die Richtlinie (EU) 2015/637 einschließlich des dort in Artikel 14 vorgesehenen Finanzverfahrens für die Ausstellung von EU-Rückkehrausweisen für nicht vertretene Bürger gilt. Die vorliegende Richtlinie sollte zusätzliche Vorschriften enthalten, die erforderlichenfalls zusätzlich zu denen der Richtlinie (EU) 2015/637 anzuwenden sind.
In dieser Richtlinie werden Vorschriften für die Bedingungen und das Verfahren für die Ausstellung eines EU-Rückkehrausweises für nicht vertretene Bürger in…
Nicht vertretene Bürger sollten einen EU-Rückkehrausweis bei der Botschaft oder dem Konsulat eines jeden Mitgliedstaats beantragen können. Nach der Richtlinie…
Die vorliegende Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, zusätzlich zur Ausstellung von EU-Rückkehrausweisen für nicht vertretene Bürger in…
In der Richtlinie (EU) 2015/637 werden Rückkehrausweise als eine Art der konsularischen Hilfe genannt, welche die Botschaften und Konsulate der Mitgliedstaaten…
Um der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die Spezifikationen des einheitlichen EU-Rückkehrausweisformulars und der einheitlichen EU-Rückkehrausweismarke…
Gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2015/637 und um das in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.