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Die Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsbehörden der Mitgliedstaaten sollte durch konzertierte Kontrollen weiter gefördert werden, wobei sich die Mitgliedstaaten bemühen sollten, sie auch auf Kontrollen auf dem Betriebsgelände auszudehnen. Die Europäische Arbeitsbehörde, in deren Tätigkeitsbereich gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates die Richtlinie 2006/22/EG fällt, könnte eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung konzertierter Kontrollen spielen und könnte auch Ausbildungsanstrengungen unterstützen.
Die Europäische Arbeitsbehörde, in deren Tätigkeitsbereich gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates die…
Um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, den Schutz von Personen bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Freizügigkeit besser zu gewährleisten und…
Auf Antrag eines Mitgliedstaats oder mehrerer Mitgliedstaaten koordiniert und unterstützt die Behörde konzertierte oder gemeinsame Kontrollen in den Bereichen,…
Die Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsbehörden der Mitgliedstaaten sollte durch abgestimmte Kontrollen, gemeinsame Ausbildungsprojekte, elektronischen…
Mitarbeiter der Behörde dürfen einer konzertierten oder gemeinsamen Kontrolle als Beobachter beiwohnen und logistische Unterstützung leisten, und sie können an…
Konzertierte und gemeinsame Kontrollen sollten nationale Zuständigkeiten weder ersetzen noch unterlaufen. Die nationalen Behörden sollten außerdem vollständig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.