Erwägungsgrund 2 32020L1504
Die Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates legt einheitliche, verhältnismäßige und unmittelbar anwendbare Anforderungen an die Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen, an die Organisation, die Zulassung und die Beaufsichtigung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern, an den Betrieb von Schwarmfinanzierungsplattformen sowie an Transparenz und Marketingmitteilungen in Bezug auf die Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen in der Union fest.