Erwägungsgrund 4 32020L1504
Da die in dieser Richtlinie vorgesehene Änderung unmittelbar mit der Verordnung (EU) 2020/1503 zusammenhängt, sollte der Zeitpunkt, ab dem die Mitgliedstaaten die nationalen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie anwenden müssen, verschoben werden, damit er mit dem Geltungsbeginn der Verordnung zusammenfällt —