Erwägungsgrund 1 32020L1756
Das Vereinigte Königreich ist am 31. Januar 2020 gemäß dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Austrittsabkommen“) aus der Europäischen Union ausgetreten. Im Austrittsabkommen ist ein Übergangszeitraum vorgesehen, der am 31. Dezember 2020 endet. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die Bestimmungen des Unionsrechts zur Mehrwertsteuer („MwSt.“) für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich. Nach diesem Übergangszeitraum gelten die MwSt.-Bestimmungen des Unionsrechts nicht mehr für das Vereinigte Königreich oder im Vereinigten Königreich.