Erwägungsgrund 2 32020L1756
Gemäß Artikel 8 des Protokolls zu Irland/Nordirland (im Folgenden „Protokoll“), das Bestandteil des Austrittsabkommens ist, gelten die in Anhang 3 des Protokolls aufgeführten MwSt.-Bestimmungen des Unionsrechts, die Waren betreffen, nach der Übergangszeit in Nordirland weiterhin, um eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland zu vermeiden.