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Diese Richtlinie sollte ein Verfahren vorsehen, das die Vorschriften über die materiellen Rechte der Verbraucher auf vertragliche und außervertragliche Rechtsbehelfe in Fällen, in denen ihre Interessen durch einen Verstoß geschädigt wurden, wie etwa das Recht auf Schadenersatz, Vertragsauflösung, Erstattung des gezahlten Preises, Ersatzleistung, Reparatur oder Preisminderung, soweit angemessen und im Unionsrecht oder den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen, unberührt lässt. Eine Verbandsklage auf Abhilfe nach dieser Richtlinie sollte nur erhoben werden können, wenn das Unionsrecht oder das nationale Recht diese materiellen Rechte vorsieht. Diese Richtlinie sollte es nicht ermöglichen, dem zuwiderhandelnden Unternehmer nach nationalem Recht Strafschadenersatz aufzuerlegen.
Diese Richtlinie sollte nationales Recht unberührt lassen, soweit die betreffenden Angelegenheiten nicht durch diese Richtlinie geregelt sind, insbesondere die…
Mit dieser Richtlinie soll zum Funktionieren des Binnenmarkts und zur Verwirklichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus beigetragen werden, indem…
Verbraucher sollten das Recht haben, Ausgleich für Schäden zu verlangen, die infolge von Verstößen nach dieser Verordnung entstanden sind. Je nach Art des Falls…
Mit dieser Richtlinie soll daher sichergestellt werden, dass den Verbrauchern in allen Mitgliedstaaten mindestens ein wirksames und effizientes…
Diese Richtlinie sollte bestehende nationale Verbandsklageverfahren zum Schutz der Kollektivinteressen oder der individuellen Interessen der Verbraucher nicht…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften für die Koordinierung von Verbandsklagen, Einzelklagen von Verbrauchern und sonstigen Klagen zum Schutz der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.