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Um sicherzustellen, dass die Bestimmung über das Ende der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung ordnungsgemäß angewandt wird, sollte näher bestimmt werden, dass die Beförderung dann endet, wenn der Empfänger in der Lage ist, genau zu wissen, welche Menge an Waren er tatsächlich empfangen hat. Die Entladung der Waren und ihre Erfassung in den Büchern können als Beleg für das Ende der Beförderung dienen.
Um die reibungslose Anwendung der Bestimmungen über die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung zu gewährleisten, sollten die…
Die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren gemäß diesem Artikel endet, wenn der zertifizierte Empfänger die verbrauchsteuerpflichtigen Waren in seinem…
Die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung endet Abschnitt 2 Verfahren für Beförderungen…
Unbeschadet des Artikels 27 gilt die Eingangsmeldung nach Artikel 24 Absatz 1 oder die Ausfuhrmeldung nach Artikel 25 Absätze 1 und 2 als Nachweis, dass eine…
alle Kontrollen zu dulden, die es den zuständigen Behörden des Bestimmungsmitgliedstaats ermöglichen, sich vom tatsächlichen Eingang der…
Als Unregelmäßigkeit im Sinne dieses Artikels gilt ein während der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.