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Um einheitliche Bedingungen für das Ausfüllen, die Aufmachung und die Übermittlung von Dokumenten zu gewährleisten, die im Zusammenhang mit der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung verwendet werden — darunter auch in Fällen, in denen das EDV-gestützte System nicht zur Verfügung steht —, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.
Um einheitliche Bedingungen für das Ausfüllen, die Aufmachung und die Übermittlung von Dokumenten zu gewährleisten, die im Zusammenhang mit der Beförderung…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Maßnahmen, die für die Änderung, die Erweiterung und den Betrieb des EDV-gestützten…
Um sicherzustellen, dass die im Zusammenhang mit der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung verwendeten Dokumente…
Um sicherzustellen, dass die im Zusammenhang mit der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die zu gewerblichen Zwecken geliefert werden sollen,…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen…
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung der vorliegenden Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.