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Es ist angezeigt das Verfahren festzulegen, nach dem die Wirtschaftsbeteiligten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten des Abgangs und der Bestimmung über Sendungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren informieren. Dabei sollte der Situation bestimmter Empfänger, die nicht an das EDV-gestützte System angeschlossen sind, aber dennoch unter Steueraussetzung beförderte Waren erhalten können, auf angemessene Weise Rechnung getragen werden.
Damit die zuständigen Behörden bei der Einfuhr die Übereinstimmung zwischen dem elektronischen Verwaltungsdokument und der Zollanmeldung gewährleisten können,…
Mit der Änderung, der Erweiterung und dem Betrieb des EDV-gestützten Systems sollte neben der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter…
Damit der Versender einen neuen Bestimmungsort für die verbrauchsteuerpflichtigen Waren festlegen kann, sollte der Abgangsmitgliedstaat dem Versender mitteilen,…
Sollen verbrauchsteuerpflichtige Waren gemäß diesem Abschnitt befördert werden, so übermittelt der Versender den zuständigen Behörden des Abgangsmitgliedstaats…
Das derzeit für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung genutzte EDV-gestützte System sollte auf die Beförderung…
Um eine rasche Erledigung der notwendigen Formalitäten zu gewährleisten und die Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.