Erwägungsgrund 3 32020L0612
Die Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge der Klasse A2, die für die Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen eingesetzt werden, müssen angesichts des technischen Fortschritts — insbesondere der Entwicklung der Verbrennungsmotoren und Fahrgestelle und der zunehmenden Nutzung von Elektrokrafträdern — angepasst werden. Durch die Anpassung der technischen Spezifikationen für Prüfungsfahrzeuge der Klasse A2 sollte zudem sichergestellt werden, dass die Bewerber auf Fahrzeugen geprüft werden, die repräsentativ für die Fahrzeugklasse sind, für die die Fahrerlaubnis erteilt werden soll.