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Mehr denn je sind die strikte Einhaltung und die Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Unionsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von größter Bedeutung. Die Richtlinie 2000/54/EG enthält Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor einer Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Sie gilt für Tätigkeiten, bei denen Arbeitnehmer im Rahmen der Ausübung ihres Berufes biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind oder sein könnten, und nennt die Maßnahmen, die bei jeder Tätigkeit, bei der die Gefahr einer Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen besteht, zu treffen sind, um Art, Ausmaß und Dauer der Exposition der Arbeitnehmer gegenüber solchen Arbeitsstoffen zu ermitteln.
Unbeschadet des Artikels 14 der Richtlinie 89/391/EWG treffen die Mitgliedstaaten Vorkehrungen für die Durchführung einer angemessenen Überwachung der…
Die Richtlinie 2000/54/EG enthält Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer/-innen vor einer Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der…
Die bei Anwendungen in geschlossenen Systemen beschäftigten Arbeitnehmer sollten gemäß den Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft,…
Bei der Vorbereitung der Aktualisierung der Anhänge I, III, V und VI der Richtlinie 2000/54/EG wurde berücksichtigt, dass das derzeitige Schutzniveau für…
Die Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit durch…
Die Bestimmungen dieser Richtlinie gelten unbeschadet anderer Bestimmungen der Gemeinschaft für die Sicherheit der Arbeitnehmer und den Umweltschutz. Dies gilt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.