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Die Mitgliedstaaten sollten ein vereinfachtes Verfahren für Arbeitgeber anwenden können. Dieses Verfahren sollte es anerkannten Arbeitgebern ermöglichen, von vereinfachten Verfahren und Zulassungsbedingungen gemäß der vorliegenden Richtlinie Gebrauch zu machen. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch ausreichende Garantien gegen Missbrauch vorsehen. Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssen diese Garantien der Schwere und der Art des Fehlverhaltens Rechnung tragen. Ist ein Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Verlängerung der Blauen Karte EU kein anerkannter Arbeitgeber mehr, so sollten bei der Verlängerung der Blauen Karte EU die normalen Zulassungsbedingungen gelten, sofern der betreffende Drittstaatsangehörige nicht von einem weiteren anerkannten Arbeitgeber beschäftigt wird.
Die Mitgliedstaaten können zur Vereinfachung der Verfahren für die Erlangung einer Blauen Karte EU Anerkennungsverfahren für Arbeitgeber gemäß ihren…
Wenn ein Mitgliedstaat festgelegt hat, dass ein Antrag auf eine Blaue Karte EU oder auf EU-Binnenmobilität vom Arbeitgeber zu stellen ist, sollte dieser…
Um sicherzustellen, dass die Zulassungskriterien weiterhin erfüllt sind, können die Mitgliedstaaten während der ersten zwölf Monate der rechtmäßigen…
Jede Entscheidung über die Ablehnung eines Antrags auf eine Blaue Karte EU oder über den Entzug oder die Nichtverlängerung einer Blauen Karte EU sollte den…
Da die vorliegende Richtlinie darauf ausgerichtet ist, den Arbeits- und Fachkräftemangel in Schlüsselsektoren zu beseitigen, sollte ein Mitgliedstaat prüfen…
Die Mitgliedstaaten sollten eine bestehende Blaue Karte EU entziehen beziehungsweise ihre Verlängerung ablehnen können, wenn der Inhaber der Karte die in dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.