Erwägungsgrund 13 32021L1883
Bei nicht im Anhang aufgeführten Berufen sollten die Mitgliedstaaten Anträge auf eine Blaue Karte EU annehmen können, die auf belegte höhere berufliche Fähigkeiten gestützt werden, nachgewiesen anhand einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung, die sich auf einem mit einem Hochschulabschluss vergleichbaren Niveau bewegt und für den im Arbeitsvertrag oder verbindlichen Arbeitsplatzangebot genannten Beruf oder Beschäftigungsbereich relevant ist.