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In der Richtlinie 2009/103/EG sind derzeit unterschiedliche Stichtage für die regelmäßige Neuberechnung der Mindestdeckungssummen in verschiedenen Mitgliedstaaten festgelegt, was dazu führt, dass die Mindestdeckungssummen nicht in allen Mitgliedstaaten gleich sind. Um in der gesamten Union den gleichen Mindestschutz für Geschädigte zu gewährleisten, sollten diese Mindestbeträge harmonisiert werden, und es sollten eine einheitliche Überprüfungsklausel mit dem von Eurostat veröffentlichten harmonisierten Verbraucherpreisindex als Richtwert sowie Verfahrensregeln für eine solche Überprüfung, in denen ein einheitlicher Zeitrahmen festgelegt wird, eingeführt werden.
Alle fünf Jahre ab dem 22. Dezember 2021 überprüft die Kommission die in Absatz 1 genannten Beträge anhand des gemäß der Verordnung (EU) 2016/792 des…
Um sicherzustellen, dass die Mindestdeckungssummen nicht mit der Zeit an Wert verlieren, sollte eine Bestimmung zur regelmäßigen Überprüfung vorgesehen werden,…
Die Richtlinie 2009/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hat eine feste Deckungssumme von 100 000 EUR eingeführt, was einige Mitgliedstaaten in die…
Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, den Versicherungsschutz zumindest für bestimmte Mindestdeckungssummen zu gewährleisten, ist ein wichtiger Aspekt für den…
Die Richtlinie 94/19/EG beruht auf dem Grundsatz der Mindestharmonisierung. Infolgedessen besteht in der Union gegenwärtig eine Vielzahl von…
Um die Regelungen in Bezug auf Interessenkonflikte, allgemeine Grundsätze und Kundeninformationen sowie die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, die Vergütung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.