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Da das Funktionieren der Sekundärmärkte für Kredite weitgehend vom guten Ruf der beteiligten Unternehmen abhängt, sollten die Kreditdienstleister einen effizienten Mechanismus zur Bearbeitung der Beschwerden von Kreditnehmern entwickeln. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die für die Beaufsichtigung von Kreditkäufern und Kreditdienstleistern zuständigen Behörden über wirksame und zugängliche Verfahren für die Behandlung von Beschwerden der Kreditnehmer verfügen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Kreditdienstleister für die Bearbeitung von Kreditnehmerbeschwerden wirkungsvolle und transparente Verfahren schaffen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass geeignete und wirksame Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren bestehen zur außergerichtlichen Beilegung von…
Derzeit sind verschiedene Behörden mit der Zulassung und Beaufsichtigung von Kreditdienstleistern und Kreditkäufern in den Mitgliedstaaten betraut, und daher…
Die Mitgliedstaaten sollten unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale des Kreditmarkts in ihrem jeweiligen Land geeignete Maßnahmen zur Förderung…
Da es wichtig ist, sicherzustellen, dass die Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten angewandt und in der Praxis eingehalten werden, sollten die…
Die Aufnahmemitgliedstaaten sollten die Verpflichtung zur Bestellung eines Kreditdienstleisters auf andere Kreditverträge ausdehnen können. In den Fällen, in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.