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Um einen hohen Verbraucherschutz sicherzustellen, sehen die Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten eine Reihe von Rechten und Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Kreditverträgen vor, die dem Verbraucher gewährt werden. Diese Rechte und Schutzmaßnahmen gelten insbesondere für die Aushandlung und den Abschluss des Kreditvertrags, die Anwendung unlauterer Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern gemäß der Richtlinie 2005/29/EG sowie die Bedienung oder den Ausfall des Kreditvertrags. Das betrifft vor allem langfristige Verbraucherkreditverträge, die unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/17/EU fallen, und zwar das Recht des Verbrauchers, seine Verbindlichkeiten aus einem Kreditvertrag vollständig oder teilweise vor Ablauf des Kreditvertrags zu erfüllen, oder mittels des „Europäischen Standardisierten Merkblatts“ gegebenenfalls über die Möglichkeit einer Übertragung des Kreditvertrags auf einen Kreditkäufer informiert zu werden. Auch die Rechte der Kreditnehmer sollten unberührt bleiben, wenn die Übertragung des Kreditvertrags zwischen einem Kreditinstitut und einem Kreditkäufer in Form einer Novation erfolgt. Generell sollte dafür Sorge getragen werden, dass Kreditnehmer nach der Übertragung ihres Kreditvertrags von einem Kreditinstitut auf einen Kreditkäufer nicht schlechter gestellt sind. Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, strengere Bestimmungen zum Schutz der Kreditnehmer anzuwenden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Kreditkäufer bei dem Kauf von Ansprüchen eines Kreditgebers aus einem notleidenden Kreditvertrag oder dem Kauf des…
Die vorliegende Richtlinie berührt bei Kreditverträgen, die in ihren Geltungsbereich fallen, weder die vertragsrechtlichen noch die zivilrechtlichen Grundsätze…
Durch diese Richtlinie wird der Geltungsbereich der Verbraucherschutzvorschriften der Union nicht eingeschränkt; Kreditkäufer, die als Kreditgeber im Sinne der…
Angesichts der großen Bedeutung, die der Unionsgesetzgeber dem Schutz der Verbraucher in der Richtlinie 93/13/EWG des Rates , der Richtlinie 2008/48/EG und der…
Unbeschadet anderer Verpflichtungen gemäß der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU und zur Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzes sollten jene…
Diese Richtlinie sollte Rechtsvorschriften der Union über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen unberührt lassen; das gilt insbesondere für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.