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Im Sinne dieser Richtlinie sollte die Begriffsbestimmung des Maklers natürliche und juristische Person sowie auch Partnerschaften abdecken und der Begriff „Lieferung“ auch den Verleih und das Leasing umfassen. Da Makler ähnliche Dienstleistungen wie Waffenhändler erbringen, sollten sie im Hinblick auf die Verpflichtungen von Waffenhändlern, die für die Tätigkeiten der Makler von Belang sind, ebenfalls von dieser Richtlinie erfasst werden, soweit sie in der Lage sind, diesen Verpflichtungen nachzukommen und sofern kein Waffenhändler für dieselbe zugrunde liegende Transaktion diese Verpflichtungen erfüllt.
Hinsichtlich der Verpflichteten, die dieser Richtlinie unterliegen, könnte der Begriff Immobilienmakler so verstanden werden, dass er gegebenenfalls auch…
Es ist erforderlich, die Begriffe „Vermietung“ und „Verleihen“ im Sinne dieser Richtlinie zu definieren.
Diese Richtlinie sollte für alle Verträge gelten, auf deren Grundlage der Verkäufer das Eigentum an einer Ware auf den Verbraucher überträgt oder sich zur…
Gewisse Bestimmungen dieser Richtlinie sollten für Kreditvermittler gelten, die natürliche und juristische Personen sind, welche im Rahmen ihrer gewerblichen…
Die Bedeutung des Begriffs „Lieferung“ sollte nicht in dieser Richtlinie, sondern weiterhin im nationalen Recht geregelt werden. Dies gilt insbesondere für die…
Die zunehmende Vielfalt öffentlicher Tätigkeiten macht es erforderlich, den Begriff der Auftragsvergabe selbst klarer zu definieren. Diese Präzisierung als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.