Erwägungsgrund 1 32021L0555
Die Richtlinie 91/477/EWG des Rates wurde mehrfach und erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, die genannte Richtlinie zu kodifizieren.
Die Richtlinie 91/477/EWG des Rates wurde mehrfach und erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, die genannte Richtlinie zu kodifizieren.