Erwägungsgrund 20 32022L2381
Die vereinzelten und voneinander abweichenden Regelungen beziehungsweise das Fehlen einer Regelung zur Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung der Geschlechter in den Leitungsorganen der börsennotierten Gesellschaften auf nationaler Ebene führen nicht nur zu deutlich unterschiedlichen Frauenanteilen unter den nicht geschäftsführenden Direktoren und einer divergierenden Entwicklung dieser Anteile in den Mitgliedstaaten, sondern behindern auch den Binnenmarkt, da die börsennotierten Gesellschaften in der Union unterschiedliche Unternehmensführungsanforderungen erfüllen müssen. Diese unterschiedlichen rechtlichen Bestimmungen über die Zusammensetzung der Leitungsorgane von Gesellschaften und voneinander abweichenden Selbstregulierungsmaßnahmen können für grenzüberschreitend tätige börsennotierte Gesellschaften, besonders bei der Gründung von Tochtergesellschaften, bei Unternehmenszusammenschlüssen und Übernahmen, wie auch für Kandidaten für Direktorenstellen in der Praxis Hürden darstellen.