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Bei Benzol kann es in einigen Wirtschaftsbereichen kurzfristig schwierig sein, einen überarbeiteten Grenzwert von 0,2 ppm (0,66 mg/m3) einzuhalten. Daher sollte ein Übergangszeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie eingeführt werden. Als Übergangsmaßnahme sollte bis zum 5. April 2024 der in der Richtlinie (EU) 2019/130 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegte Grenzwert von 1 ppm (3,25 mg/m3) weiter gelten, und ab dem 5. April 2024 bis zum 5. April 2026 sollte ein Übergangsgrenzwert von 0,5 ppm (1,65 mg/m3) gelten.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Benzol 5 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Bei Acrylnitril könnte es schwierig sein, kurzfristig einen Grenzwert von 1 mg/m3 (0,45 ppm) und einen Kurzzeitgrenzwert von 4 mg/m3 (1,8 ppm) einzuhalten. Es…
Bei Beryllium ist es vorhersehbar, dass es schwierig sein wird, einen Grenzwert von 0,0002 mg/m3 kurzfristig einzuhalten. Es ist daher angezeigt, einen…
Die Anhänge der Richtlinie 2004/37/EG werden wie folgt geändert: 1. Anhang III Buchstabe A wird wie folgt geändert: a) der Eintrag zu Benzol erhält folgende…
Formaldehyd-Fixiermittel werden überall in der Union in Gesundheitseinrichtungen routinemäßig verwendet, da sie einfach zu handhaben, äußerst präzise und extrem…
In einigen Mitgliedstaaten wird Formaldehyd routinemäßig verwendet, um Verstorbene im Rahmen ihrer kulturellen oder religiösen Praxis einzubalsamieren.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.