§ 7 39. BImSchV
Immissionsgrenzwert für Benzol
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Benzol 5 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Benzol 5 Mikrogramm pro Kubikmeter.