Erwägungsgrund 3 32022L0543
Das französische Terminal der festen Ärmelkanalverbindung in Coquelles sollte daher als einem Hafen für die Zwecke des Artikels 14 der Richtlinie 2008/118/EG gleichwertig angesehen werden.
Das französische Terminal der festen Ärmelkanalverbindung in Coquelles sollte daher als einem Hafen für die Zwecke des Artikels 14 der Richtlinie 2008/118/EG gleichwertig angesehen werden.