Erwägungsgrund 6 32022L0543
Da durch die Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates die Richtlinie 2008/118/EG mit Wirkung zum 13. Februar 2023 aufgehoben und ersetzt wird, sollte die entsprechende Bestimmung der Richtlinie (EU) 2020/262 ebenfalls geändert werden.