Erwägungsgrund 1 32022L0738
Die Richtlinie 2006/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sieht ein Mindestmaß an Marktöffnung bei der Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr vor.
Die Richtlinie 2006/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sieht ein Mindestmaß an Marktöffnung bei der Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr vor.