Erwägungsgrund 5 32022L0890
Daraus wird ersichtlich, dass sich die Umkehrung der Schuldnerschaft und der Schnellreaktionsmechanismus als vorübergehende und gezielte Maßnahmen als nützlich erwiesen haben. Mit ihrem Auslaufen würde den Mitgliedstaaten ein wirksames Instrument zur Betrugsbekämpfung genommen. Daher sollte der Geltungszeitraum dieser Maßnahmen um einen weiteren begrenzten Zeitraum verlängert werden, um im Rat Verhandlungen über das endgültige Mehrwertsteuersystem zu ermöglichen, während gleichzeitig die andauernde Entwicklung von Instrumenten zur Bekämpfung von Steuerbetrug sowie modernisierter Meldepflichten angenommen werden können.