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Daraus wird ersichtlich, dass sich die Umkehrung der Schuldnerschaft und der Schnellreaktionsmechanismus als vorübergehende und gezielte Maßnahmen als nützlich erwiesen haben. Mit ihrem Auslaufen würde den Mitgliedstaaten ein wirksames Instrument zur Betrugsbekämpfung genommen. Daher sollte der Geltungszeitraum dieser Maßnahmen um einen weiteren begrenzten Zeitraum verlängert werden, um im Rat Verhandlungen über das endgültige Mehrwertsteuersystem zu ermöglichen, während gleichzeitig die andauernde Entwicklung von Instrumenten zur Bekämpfung von Steuerbetrug sowie modernisierter Meldepflichten angenommen werden können.
Diesem Bericht zufolge erachten die Mitgliedstaaten und Interessenträger die in Artikel 199a der Richtlinie 2006/112/EG vorgesehene Umkehrung der…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates erlaubt den Mitgliedstaaten, bei der Bezahlung der Mehrwertsteuer auf Lieferungen bestimmter Gegenstände und…
Den Feststellungen und der Schlussfolgerung des Berichts zufolge haben sich die Maßnahmen der Artikel 199a und 199b der Richtlinie 2006/112/EG als nützliche…
Die Sondermaßnahme des Schnellreaktionsmechanismus gemäß Artikel 199b der Richtlinie 2006/112/EG stellt den Mitgliedstaaten ein schnelleres Verfahren zur…
In ihrem Bericht vom 8. März 2018 zu den Auswirkungen der Artikel 199a und 199b der Richtlinie 2006/112/EG zur Betrugsbekämpfung gibt die Kommission an, dass…
Obwohl die Sondermaßnahme des Schnellreaktionsmechanismus gemäß Artikel 199b der Richtlinie 2006/112/EG bisher noch nicht zum Einsatz kam, sind die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.