Erwägungsgrund 4 31999L0063
Die einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zur Regelung der Arbeitszeit, insbesondere auch die Übereinkommen über die Arbeitszeit der Seeleute, sollten berücksichtigt werden.
Die einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zur Regelung der Arbeitszeit, insbesondere auch die Übereinkommen über die Arbeitszeit der Seeleute, sollten berücksichtigt werden.