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Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
„Diensteanbieter“ jede natürliche oder juristische Person, die eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungskategorien anbietet, ausgenommen Finanzdienstleistungen im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates :
elektronische Kommunikationsdienste im Sinne des Artikels 2 Nummer 4 der Richtlinie (EU) 2018/1972;
Internetdomänennamen- und IP-Nummerierungsdienste wie Dienste der IP-Adressenzuweisung und der Domänennamen-Registrierung, Domänennamen-Registrierungsstellendienste und mit Domänennamen verbundene Datenschutz- und Proxy-Dienste;
andere Dienste der Informationsgesellschaft im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535, die:
es ihren Nutzern ermöglichen, miteinander zu kommunizieren, oder
es ermöglichen, für Nutzer, für welche die Dienstleistung erbracht wird, Daten zu speichern oder auf sonstige Weise zu verarbeiten, sofern die Speicherung von Daten ein bestimmender Bestandteil der für den Nutzer erbrachten Dienste ist;
„Anbieten von Diensten auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats“
die Schaffung einer Möglichkeit für natürliche oder juristische Personen in einem Mitgliedstaat, die unter Nummer 1 aufgeführten Dienste in Anspruch zu nehmen, und
eine aufgrund konkreter faktischer Kriterien gegebene wesentliche Verbindung zu dem unter Buchstabe a in Bezug genommenen Mitgliedstaat; eine solche wesentliche Verbindung gilt dann als gegeben, wenn der Diensteanbieter eine Niederlassung in diesem Mitgliedstaat hat oder wenn es – in Ermangelung einer solchen – in diesem Mitgliedstaat eine erhebliche Zahl von Nutzern gibt oder wenn die Tätigkeiten auf diesen Mitgliedstaat ausgerichtet sind;
„Anbieten von Diensten in der Union“
die Schaffung einer Möglichkeit für natürliche oder juristische Personen in einem Mitgliedstaat, die in Nummer 1 genannten Dienste in Anspruch zu nehmen, und
die aufgrund konkreter faktischer Kriterien gegebene Unterhaltung einer wesentlichen Verbindung zu dem unter Buchstabe a genannten Mitgliedstaat; eine solche wesentliche Verbindung gilt dann als gegeben, wenn der Diensteanbieter eine Niederlassung in einem Mitgliedstaat hat oder wenn es – in Ermangelung einer solchen – in einem oder mehreren Mitgliedstaaten eine erhebliche Zahl von Nutzern gibt oder wenn die Tätigkeiten auf einen oder mehrere Mitgliedstaaten ausgerichtet sind;
„Niederlassung“ einen Rechtsträger, der tatsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit auf unbestimmte Zeit durch eine stabile Infrastruktur ausübt, von der aus die Geschäftstätigkeit der Dienstleistungserbringung ausgeübt oder die Geschäftstätigkeit verwaltet wird;
„benannte Niederlassung“ eine Niederlassung mit Rechtspersönlichkeit, die von einem Diensteanbieter, der in einem Mitgliedstaat niedergelassenen ist, der sich an einem in Artikel 1 Absatz 2 genannten Rechtsinstrument beteiligt, für die in Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 3 Absatz 1 genannten Zwecke schriftlich benannt wurde;
„Vertreter“ eine natürliche oder juristische Person, die von einem Diensteanbieter, der nicht in einem Mitgliedstaat niedergelassenen ist, der sich an einem in Artikel 1 Absatz 2 dieser Richtlinie genannten Rechtsinstrument beteiligt, für die in Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 3 Absatz 1 genannten Zwecke schriftlich bestellt wurde;
die Schaffung einer Möglichkeit für natürliche oder juristische Personen in einem Mitgliedstaat, die in Nummer 3 genannten Dienste in Anspruch zu nehmen, und
„Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft“ einen Anbieter eines Dienstes im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des…
eine erhebliche Zahl von Nutzern seiner Dienstleistungen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder
„in der Union Dienstleistungen anbieten“ die Schaffung der Möglichkeit für natürliche oder juristische Personen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten zur…
„digitaler Dienst“ einen Dienst im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates ;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.