Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Diensteanbieter, die am 18. Februar 2026 in der Union Dienste anbieten, verpflichtet sind, bis zum 18. August 2026 mindestens eine benannte Niederlassung oder mindestens einen Vertreter zu benennen und dass Diensteanbieter, die nach diesem Zeitpunkt mit dem Anbieten von Diensten in der Union beginnen, binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem sie mit dem Anbieten von Diensten in der Union beginnen, mindestens eine benannte Niederlassung oder mindestens einen Vertreter benennen. Unbeschadet der Datenschutzgarantien könnte eine solche benannte Niederlassung oder ein solcher Vertreter für mehrere Diensteanbieter tätig sein, insbesondere für Diensteanbieter, bei denen es sich um kleine oder mittlere Unternehmen handelt.
Diensteanbieter, die am 18. Februar 2026 in der Europäischen Union Dienste anbieten, sind verpflichtet, bis zum 18. August 2026 mindestens einen Adressaten…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Diensteanbieter, die am 18. Februar 2026 in der Union Dienste anbieten, verpflichtet sind, bis zum 18. August 2026…
Die Pflicht zur Benennung einer benannten Niederlassung oder zur Bestellung eines Vertreters sollte für Diensteanbieter gelten, die Dienste in der Union, das…
Mit einheitlichen Regeln für die Benennung von benannten Niederlassungen und die Bestellung von Vertretern bestimmter Diensteanbieter in der Union zwecks…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass jeder Diensteanbieter, der in seinem Hoheitsgebiet niedergelassen ist oder Dienste anbietet, der gemäß dieser…
Damit festgestellt werden kann, ob ein Diensteanbieter Dienste in der Union anbietet, muss zusätzlich zu der Prüfung, ob der Diensteanbieter es natürlichen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.