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Im Falle einer geplanten Versorgungsunterbrechung von Heizung, Kühlung und Trinkwarmwasser sollten die Versorger den betroffenen Kunden angemessene Informationen über alternative Maßnahmen wie etwa Hilfsangebote zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung, Vorauszahlungssysteme, Energieaudits, Energieberatungsdienste, alternative Zahlungspläne, Schuldnerberatung oder einen Aufschub der Versorgungsunterbrechung bereitstellen.
Im Falle einer geplanten Versorgungsunterbrechung werden die betreffenden Endkunden rechtzeitig, spätestens jedoch einen Monat vor der geplanten…
Erdgashaushaltskunden müssen von den Versorgern angemessen und rechtzeitig vor dem geplanten Termin einer Versorgungsunterbrechung über alternative Maßnahmen…
Haushaltskunden müssen von den Versorgern angemessen und rechtzeitig vor dem geplanten Termin einer Stromsperre über alternative Maßnahmen informiert werden.…
Der Energielieferant ist verpflichtet, den betroffenen Haushaltskunden mit der Androhung einer Unterbrechung der Energieversorgung wegen Zahlungsverzuges nach…
Der Grundversorger ist im Zeitpunkt der Ankündigung nach § 41f Absatz 5 auch ohne eine Einwilligung des Haushaltskunden nach Absatz 3 berechtigt, zum Zwecke der…
Versorgungsunterbrechungen stellen eine erhebliche Beeinträchtigung des Zugangs der Kunden zur Erdgasversorgung dar, die sie insbesondere zur Beheizung ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.