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Ein besserer Verbraucherschutz sollte gewährleistet werden, indem für alle Verbraucher ein Zugang zu wirksamen unabhängigen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren besteht, beispielsweise zu einer Ombudsstelle für Energieangelegenheiten, einer Verbraucherschutzeinrichtung oder einer Regulierungsbehörde. Die Mitgliedstaaten sollten daher Verfahren zur schnellen und wirksamen Behandlung von Beschwerden einrichten.
Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes für Energiedienstleistungen zu unterstützen, können die Mitgliedstaaten einen individuellen Mechanismus…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Endkunden, Endnutzer, von Energiearmut betroffene Menschen, schutzbedürftige Kunden und gegebenenfalls Menschen, die in…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Endkunden über eine unabhängige Einrichtung wie einen Bürgerbeauftragen für Energie, einen Verbraucherverband oder…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Endkunden über eine unabhängige Einrichtung wie einen Bürgerbeauftragen für Energie, einen Verbraucherverband oder…
Ein besserer Verbraucherschutz ist gewährleistet, wenn für alle Verbraucher ein Zugang zu wirksamen unabhängigen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren…
Ein besserer Verbraucherschutz ist gewährleistet, wenn für alle Verbraucher ein Zugang zu wirksamen Streitbeilegungsverfahren besteht. Die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.