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Bei der Bewertung des Wertes von Projekten für die Zwecke der Anwendung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ sollte die Kommission in ihrem Bericht an das Europäische Parlament und den Rat insbesondere bewerten, ob und auf welche Weise die Schwellenwerte in den einzelnen Mitgliedstaaten wirksam angewandt werden.
Bis zum 11. Oktober 2027 nimmt die Kommission eine Bewertung der in Absatz 1 festgelegten Schwellenwerte mit dem Ziel einer Abwärtskorrektur unter…
Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist in der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehen und steht im…
Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ sollte stets auf verhältnismäßige Weise angewandt werden, und wenn die Anwendung des Grundsatzes unmittelbar…
Außerdem ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten überwachen, wie die Energieeffizienzanforderungen von öffentlichen Auftraggebern und Auftraggebern bei der…
Legen die Mitgliedstaaten derartige Schwellenwerte oder Kriterien fest oder nehmen sie Einzelfalluntersuchungen vor, um zu bestimmen, welche Projekte wegen der…
Energieeffizienz sollte bei künftigen Entscheidungen über Investitionen in die Energieinfrastruktur der Union als entscheidendes Element und vorrangige Erwägung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.