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Es wäre wünschenswert, die Energieeffizienzziele würden durch die kumulierte Umsetzung spezifischer Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten zur Förderung der Energieeffizienz auf verschiedenen Gebieten erreicht werden. Die Mitgliedstaaten sollten zur Festlegung nationaler Energieeffizienzstrategien und -maßnahmen verpflichtet werden. Diese Strategien und Maßnahmen und die Anstrengungen der einzelnen Mitgliedstaaten sowie die Daten über die erzielten Fortschritte sollten von der Kommission evaluiert werden, um die Wahrscheinlichkeit des Erreichens des Gesamtziels der Union zu bewerten und zu prüfen, inwiefern die Einzelanstrengungen ausreichen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen.
Kommt die Kommission aufgrund ihrer zusammenfassenden Bewertung der integrierten nationalen energie- und klimabezogenen Fortschrittsberichte gemäß Artikel 29…
Die Kommission bewertet die Wirksamkeit und Effizienz der Unterstützung der Energieeffizienz mit öffentlichen Mitteln auf Unionsebene und nationaler Ebene und…
Eine Reihe von Mitgliedstaaten legte ehrgeizige nationale Energie- und Klimapläne vor, die von der Kommission als „ausreichend“ eingestuft wurden und die…
Eine Verbesserung der Energieeffizienz kann zu einer höheren Wirtschaftsleistung beitragen. Die Mitgliedstaaten und die Union sollten ungeachtet der…
Sollten die Ambitionen der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne oder ihrer Aktualisierungen nicht hoch genug angesetzt sein, sodass die Ziele der…
Die Mitgliedstaaten sollten darum bemüht sein, sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Förderung oder Begünstigung der Energieeffizienz – insbesondere Maßnahmen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.