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Bis zum 30. November 2023 sollte die Kommission das EU-Referenzszenario 2020 auf der Grundlage der neuesten Eurostat-Daten aktualisieren. Die Mitgliedstaaten, die das aktualisierte Referenzszenario verwenden möchten, sollten ihre aktualisierten nationalen Beiträge im Rahmen des in der Verordnung (EU) 2018/1999 vorgesehenen iterativen Prozesses bis zum 1. Februar 2024 übermitteln.
Die Kommission bewertet, ob der gemeinsame Beitrag der Mitgliedstaaten mindestens dem in Absatz 1 des vorliegenden Artikels festgelegten verbindlichen Ziel der…
Jeder Mitgliedstaat erstattet der Kommission bis zum 30. April 2022 Bericht über seine Umsetzung der nationalen Energieeffizienzvorgaben für 2020 gemäß Artikel…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Mai 2023 einen Bericht darüber vor, inwieweit die Mitgliedstaaten die erforderlichen…
Für das Referenzjahr 2020 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) innerhalb von 15 Monaten nach dem Abschluss des Referenzjahres validierte…
Die Kommission führt bis spätestens zum 1. August 2024 oder, wenn Mitgliedstaaten von der in Artikel 2 Absatz 3 vorgesehenen Ausnahme Gebrauch machen, bis…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens bis zum 30. September 2020 und in der Folge alle vier Jahre auf der Grundlage der von den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.