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Außerdem ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten überwachen, wie die Energieeffizienzanforderungen von öffentlichen Auftraggebern und Auftraggebern bei der Beschaffung von Produkten, Gebäuden, Bauleistungen und Dienstleistungen berücksichtigt werden, indem sie sicherstellen, dass für die erfolgreichen Angebote, die die in den Vergaberichtlinien genannten Schwellenwerte überschreiten, Informationen über die Auswirkungen auf die Energieeffizienz öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies würde es Interessenträgern sowie Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, zu bewerten, inwieweit der öffentliche Sektor bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Anwendung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ auf transparente Art und Weise sicherstellt.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, deren Wert mindestens…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden die Anwendung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ und gegebenenfalls auch die…
Alle öffentlichen Stellen, die im Wege der Auftragsvergabe öffentliche Mittel verwenden, sollten bei der Vergabe von Aufträgen und Konzessionen mit gutem…
Was die Beschaffung bestimmter Produkte und Dienstleistungen sowie den Kauf und die Anmietung von Gebäuden betrifft, so sollten öffentliche Auftraggeber und…
Die Mitgliedstaaten sollten das „efficiency first-Prinzip“ anwenden, wonach sie im Vorfeld von Entscheidungen über Planung, Politiken und Investitionen im…
Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ sollte stets auf verhältnismäßige Weise angewandt werden, und wenn die Anwendung des Grundsatzes unmittelbar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.