Gesetze
Gesetz wird geladen …
Alle öffentlichen Stellen, die im Wege der Auftragsvergabe öffentliche Mittel verwenden, sollten bei der Vergabe von Aufträgen und Konzessionen mit gutem Beispiel vorangehen, indem sie Produkte, Gebäude, Bauleistungen und Dienstleistungen mit der höchsten Energieeffizienz auswählen, auch bei Beschaffungen, die keinen besonderen Anforderungen gemäß der Richtlinie 2009/30/EG unterliegen. In diesem Zusammenhang muss bei allen Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU und Artikel 15 der Richtlinie 2014/25/EU, mit einem Wert, der die Schwellenwerte überschreitet, der Energieeffizienz der Produkte, Gebäude und Dienstleistungen gemäß Unionsrecht oder nationalem Recht Rechnung getragen werden, indem der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ bei den Vergabeverfahren vorrangig berücksichtigt wird.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, deren Wert mindestens…
Die nationalen Energieregulierungsbehörden wenden bei der Erfüllung ihrer Regulierungsaufgaben gemäß den Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 in Bezug auf…
Was die Beschaffung bestimmter Produkte und Dienstleistungen sowie den Kauf und die Anmietung von Gebäuden betrifft, so sollten öffentliche Auftraggeber und…
Außerdem ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten überwachen, wie die Energieeffizienzanforderungen von öffentlichen Auftraggebern und Auftraggebern bei der…
Bei der Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen, Gebäuden und Bauleistungen im Rahmen von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge und Konzessionen…
Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ sollte stets auf verhältnismäßige Weise angewandt werden, und wenn die Anwendung des Grundsatzes unmittelbar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.