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Damit Verbraucher in voller Sachkenntnis entscheiden können, sollten ihnen rechtzeitig vor und nicht gleichzeitig mit dem Abschluss des Kreditvertrags angemessene vorvertragliche Informationen, einschließlich Informationen über die Bedingungen und Kosten des Kredits und über die damit verbundenen Verpflichtungen, sowie angemessene Erläuterungen dazu gegeben werden, die sie in Ruhe und nach eigenem Ermessen sorgfältig prüfen können. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucher ausreichend Zeit haben, die vorvertraglichen Informationen zu lesen und zu verstehen, Angebote zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Eine solche Anforderung sollte die Richtlinie 93/13/EWG des Rates unberührt lassen.
Rechtzeitig bevor der Verbraucher durch einen Kreditvertrag oder ein Angebot für einen Kreditvertrag im Sinne von Artikel 2 Absätze 3, 5 oder 6 gebunden ist,…
Rechtzeitig bevor der Verbraucher durch einen Kreditvertrag oder ein Angebot gebunden ist, gibt der Kreditgeber und gegebenenfalls der Kreditvermittler dem…
Obgleich der Verbraucher Anspruch auf vorvertragliche Informationen hat, kann es sein, dass er darüber hinaus noch weitere Unterstützung braucht, um entscheiden…
Unbeschadet der Richtlinie 93/13/EWG und vorvertraglicher Verpflichtungen im Rahmen der vorliegenden Richtlinie und zur Gewährleistung eines hohen…
Obgleich dem Verbraucher vorvertragliche Informationen zu erteilen sind, kann es sein, dass er noch weitere Unterstützung braucht, um entscheiden zu können,…
In Werbung wird der Schwerpunkt tendenziell auf ein oder mehrere Produkte im Besonderen gelegt; Verbraucher sollten ihre Entscheidungen aber in umfassender…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.