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Damit vollständige Transparenz gewährleistet ist, sollte der Verbraucher sowohl im vorvertraglichen Stadium als auch beim Abschluss des Kreditvertrags Informationen über den Sollzinssatz erhalten. Während des Vertragsverhältnisses sollte der Verbraucher außerdem über Änderungen des variablen Sollzinssatzes und die sich daraus für die Zahlungen ergebenden Änderungen informiert werden. Dies sollte unbeschadet nationaler Rechtsvorschriften gelten, die sich nicht auf die Information des Verbrauchers beziehen und die die Bedingungen für Änderungen der Sollzinssätze und anderer wirtschaftlicher Konditionen des Kredits – sofern sie nicht Zahlungen betreffen – oder die Folgen solcher Änderungen regeln; dies sind beispielsweise Vorschriften, dass der Kreditgeber den Sollzinssatz nur dann ändern darf, wenn ein triftiger Grund dafür vorliegt, oder dass es dem Verbraucher im Falle einer Änderung des Sollzinssatzes oder anderer bestimmter wirtschaftlicher Konditionen des Kredits freisteht, den Kreditvertrag zu beenden.
Ist es Kreditgebern gestattet, Sollzinssätze bestehender Kreditverträge zu ändern, so schreiben die Mitgliedstaaten vor, dass der Kreditgeber den Verbraucher…
Gegebenenfalls ist der Verbraucher über eine Änderung des Sollzinssatzes auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger zu informieren, bevor die…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Kreditgeber den Verbraucher über eine Änderung des Sollzinssatzes auf Papier oder einem anderen dauerhaften…
Darüber hinaus ist der Verbraucher auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger über Erhöhungen des Sollzinssatzes oder der erhobenen Entgelte zu…
Damit die Transparenz umfassend gewährleistet ist, sollte der Verbraucher sowohl im vorvertraglichen Stadium als auch beim Abschluss des Kreditvertrags…
Es ist sicherzustellen, dass ausreichende Transparenz gegeben ist, um für Verbraucher Klarheit bezüglich der Art der Verpflichtungen, die im Interesse der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.