Erwägungsgrund 23 32023L2225
Was bestimmte Arten von Kreditverträgen anbelangt, für die nur gewisse Bestimmungen dieser Richtlinie gelten, so sollte es den Mitgliedstaaten weiterhin freigestellt sein, solche Arten von Kreditverträgen in Bezug auf andere als die von dieser Richtlinie harmonisierten Aspekte durch nationale Rechtsvorschriften zu regeln.