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Für Arbeitnehmer, die Asbest ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten, sind besondere Kontroll- und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, auch unter Verwendung modernster Technologien, um die Konzentration von Asbestfasern in der Luft durch Maßnahmen wie das Absaugen von Staub an der Quelle sowie Reinigung und Instandhaltung der Räumlichkeiten so weit wie technisch möglich unter den Grenzwert zu senken. Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer erforderlich, z. B. Staubunterdrückung, Frischluftzufuhr und Verwendung von HEPA-Filtern. Dekontaminationsverfahren für Arbeitnehmer und strengere Anforderungen an entsprechende Unterweisungen sind wichtig, da sie erheblich dazu beitragen, die mit einer solchen Exposition zusammenhängenden Gefahren zu verringern.
Der Arbeitgeber darf Tätigkeiten mit Asbest nur durchführen lassen, wenn der Betrieb über die erforderliche sicherheitstechnische, organisatorische und…
Für alle in Artikel 3 Absatz 1 genannten Tätigkeiten wird die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien am…
Je nach den Ergebnissen der anfänglichen Gefährdungsbeurteilung und zur Sicherstellung der Einhaltung des einschlägigen Grenzwerts nach Artikel 8 ist die…
Bei bestimmten Tätigkeiten, wie Abbruch-, Asbestsanierungs-, Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen trotz aller möglichen technischen…
Es sollte für eine spezielle Unterweisung der Arbeitnehmer, die Asbest ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, gesorgt werden, da dies dazu beiträgt, die…
die Arbeitsverfahren sind so zu gestalten, dass kein Asbeststaub entsteht; ist dies nicht möglich, muss die Freisetzung von Asbeststaub in die Luft etwa durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.