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Da Finanzdienstleistungsverträge im Fernabsatz meistens auf elektronischem Wege geschlossen werden, dürften Vorschriften zur Gewährleistung der Fairness im Internet, wenn Finanzdienstleistungen im Fernabsatz erworben werden, zur Verwirklichung der Ziele beitragen, die in Artikel 114 AEUV und Artikel 38 der Charta festgelegt sind. Die Vorschrift über angemessene Erläuterungen sollte mehr Transparenz gewährleisten und dem Verbraucher das Recht einräumen, menschliches Eingreifen zu verlangen, wenn er mit dem Unternehmer über vollständig automatisierte Online-Benutzeroberflächen wie Chatbots, Robo-Advice, interaktive Tools oder ähnliche Mittel interagiert.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Verbraucher, falls der Unternehmer Online-Tools verwendet, in der vorvertraglichen Phase sowie in begründeten…
stärkere Hervorhebung bestimmter Auswahlmöglichkeiten, wenn Verbraucher, die Empfänger der Dienstleistungen sind, aufgefordert werden, eine Entscheidung zu…
einschlägige Kontaktangaben, die es dem Verbraucher ermöglichen, Beschwerden an den Unternehmer sowie gegebenenfalls an den Unternehmer, in dessen Auftrag er…
Die Verpflichtung zu angemessenen Erläuterungen ist besonders wichtig, wenn Verbraucher beabsichtigen, einen Finanzdienstleistungsvertrag im Fernabsatz zu…
Der Abschluss von Verträgen über Finanzdienstleistungen an Verbraucher im Fernabsatz setzt den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln voraus, die im Rahmen eines…
Ein eigenes Kapitel in der Richtlinie 2011/83/EU sollte die Vorschriften der Richtlinie 2002/65/EG enthalten, die nach wie vor relevant und notwendig sind,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.