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Im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungen können über die sozialen Medien, beispielsweise durch Influencer, vermarktet werden. Verbraucher könnten darin bestärkt werden, Entscheidungen zu treffen, ohne über die damit verbundenen Folgen und Risiken nachzudenken, und sie könnten Finanzdienstleistungen erwerben, die nicht ihrem Bedarf entsprechen. Die Kommission sollte die Vermarktungspraktiken, mit denen Unternehmer in den sozialen Medien für im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungen werben, und den etwaigen diesbezüglichen Handlungsbedarf bewerten. Diese Bewertung sollte beispielsweise angesichts der Anwendung der Richtlinie 2005/29/EG und anderer einschlägiger Rechtsakte der Union auf solche Praktiken erfolgen. Es hat bereits Fälle in Mitgliedstaaten gegeben, in denen Verbraucher durch die Vermarktungspraktiken von Influencern in die Irre geführt wurden, indem auf Plattformen der sozialen Medien für bestimmte Finanzdienstleistungen geworben wurde, ohne die Verbraucher über das hohe Verlustrisiko zu informieren. Die Richtlinie 2005/29/EG enthält Bestimmungen, mit denen sichergestellt werden soll, dass irreführende Praktiken, die den durchschnittlichen Verbraucher täuschen oder zu täuschen geeignet sind, verboten sind und dass wesentliche Informationen, die der durchschnittliche Verbraucher für eine fundierte geschäftliche Entscheidung benötigt, nicht vorenthalten werden können. Bei diesen Bestimmungen kann davon ausgegangen werden, dass sie sich auch auf die Vermarktungspraktiken von Influencern auf Plattformen der sozialen Medien erstrecken.
Unbeschadet der Richtlinie 2005/29/EG und der Verordnung (EU) 2016/679 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Unternehmer beim Abschluss von…
„Dark Patterns“ auf Online-Benutzeroberflächen von Unternehmern sind Praktiken, die darauf abzielen oder tatsächlich bewirken, dass Verbraucher, die Empfänger…
Entsprechend der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen…
Entsprechend der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollten Verbraucher vor unlauteren oder irreführenden Geschäftspraktiken,…
Es muss sichergestellt werden, dass diese Richtlinie insbesondere in Fällen, in denen Einzelvorschriften über unlautere Geschäftspraktiken in speziellen…
Wenngleich Verkäufe außerhalb von Geschäftsräumen einen legitimen und bewährten Verkaufskanal darstellen, können einige besonders aggressive oder irreführende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.