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Um unionsweit für ein einheitliches Verbraucherschutzniveau zu sorgen und um Divergenzen zu verhindern, die den Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Binnenmarkt behindern, sind Vorschriften notwendig, die Unternehmern, einschließlich Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen, Rechtssicherheit und Transparenz bieten und für Verbraucher in allen Mitgliedstaaten einklagbare Rechte und Pflichten vorsehen. Die Mitgliedstaaten werden dazu angehalten, den besonderen Bedürfnissen von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen bei der Anwendung der Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie Rechnung zu tragen. Der Begriff „Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen“ sollte im Sinne von Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission verstanden werden.
Aus Gründen der Einheitlichkeit und der Transparenz sollte die Definition für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gelten, die in der…
Bestimmungen über die Verträge sollten nicht nur für Verbraucher, sondern auch für andere Endnutzer, insbesondere Kleinstunternehmen und kleine und mittlere…
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition im Anhang zu der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission , die den größten…
In ihrer Mitteilung vom 25. Juni 2008 mit dem Titel „Vorfahrt für KMU in Europa — Der ‚Small Business Act‘ für Europa“ betonte die Kommission, dass für kleine…
Bei der Definition der KMU sollten die Mitgliedstaaten die Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates oder die Empfehlung der Kommission…
Die in dieser Verordnung verwendete Definition der KMU sollte auf der Begriffsbestimmung in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.