Erwägungsgrund 4 32023L2864
Eine Reihe von Richtlinien in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit sollten geändert werden, um das Funktionieren des ESAP zu ermöglichen. Um ein solides und effizientes Funktionieren des ESAP in angemessener Weise zu erreichen, muss die Sammlung und Übermittlung der Informationen schrittweise ausgebaut werden. Die Anforderung, dem ESAP Informationen zur Verfügung zu stellen, soll fester Bestandteil der im Anhang der Verordnung (EU) 2023/2859 aufgeführten sektorspezifischen Gesetzgebungsakte der Union sowie aller sonstigen Gesetzgebungsakte der Union sein, in denen der zentralisierte Zugriff auf Informationen über das ESAP geregelt ist. Die Informationen, die über das ESAP zugänglich gemacht werden sollen, und die für die Sammlung dieser Informationen benannten Sammelstellen könnten im Zuge der Überprüfung dieser sektorspezifischen Gesetzgebungsakte der Union überarbeitet werden, damit sichergestellt ist, dass das ESAP den Marktteilnehmern einen einfachen, zentralisierten Zugriff auf die von ihnen benötigten Informationen bietet und dass das ESAP zum Bezugspunkt wird.